Eintragen!

beim Volksbegehren
Nichtraucherschutz

vom 19. November bis 2. Dezember 2009

Ziele des Volksbegehrens

Seit 1. August ist der Nichtraucherschutz in Bayern von der Landtagsmehrheit aufgeweicht worden. Durch das Volksbegehren soll der konsequen­te Nichtraucherschutz in der Gastronomie wie­der eingeführt werden – ohne Raucherclubs. Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang haben vor den Interessen der Tabaklobby.

Unterschreiben Sie für:

  • rauchfreie Gaststätten
  • rauchfreie Bars und Kneipen
  • rauchfreie Diskotheken
  • rauchfreie Festzelte
  • ohne Ausnahmeregelungen!

Wir sind der Meinung, dass der bayerische Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch gelten muss für:

  • Familien, die in einer Gaststätte einkehren
  • junge Diskothekenbesucher
  • alle Nichtraucher in Festzelten
  • Sportler bei Vereinsfeiern
  • Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen
  • Wirte und ihre Familien
  • Kellnerinnen und Kellner, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben
  • Musikerinnen und Musiker und andere Künstler, die in Gaststätten, Festzelten etc. auftreten