Ziele des Volksbegehrens
Seit 1. August ist der Nichtraucherschutz in Bayern von der Landtagsmehrheit aufgeweicht worden. Durch das Volksbegehren soll der konsequente Nichtraucherschutz in der Gastronomie wieder eingeführt werden – ohne Raucherclubs. Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang haben vor den Interessen der Tabaklobby.
Unterschreiben Sie für:
- rauchfreie Gaststätten
- rauchfreie Bars und Kneipen
- rauchfreie Diskotheken
- rauchfreie Festzelte
- ohne Ausnahmeregelungen!
Wir sind der Meinung, dass der bayerische Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch gelten muss für:
- Familien, die in einer Gaststätte einkehren
- junge Diskothekenbesucher
- alle Nichtraucher in Festzelten
- Sportler bei Vereinsfeiern
- Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen
- Wirte und ihre Familien
- Kellnerinnen und Kellner, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben
- Musikerinnen und Musiker und andere Künstler, die in Gaststätten, Festzelten etc. auftreten