Vorurteile und Fakten
Vorurteil: „Die Gefahren des Passivrauchens werden übertrieben.“
Tatsache ist: Der Tabakrauch ist ein Gemisch von Giftstoffen mit einer Vielzahl krebserregender Substanzen. Passivrauchen kann zu akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot führen. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Asthma und anderen chronischen Krankheiten sind hiervon besonders betroffen. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg dazu gezwungen ist, Tabakrauch einzuatmen, läuft Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden oder an Lungenkrebs zu erkranken. Schätzungen zufolge sterben allein in Bayern jedes Jahr fast 500 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.
Vorurteil: „Das Problem des Nichtraucherschutzes lässt sich durch die Einrichtung von Raucherräumen lösen.“
Tatsache ist: Oft sind Raucherräume nur unzureichend vom Rest der Gaststätte abgetrennt. Zudem dringt der Tabakrauch in die anderen Räume, sobald die Tür zum Raucherraum geöffnet wird. Das haben Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums im September 2007 ergeben. Die Abtrennung eines Raucherraums bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.
Vorurteil: „Es kann sich doch jeder aussuchen, ob er in eine Raucherkneipe geht oder nicht.“
Tatsache ist: In vielen Dörfern und Stadteilen Bayerns gibt es nur eine einzige Gaststätte. Wenn die zu einem Raucherclub oder einer Raucherkneipe deklariert wird, haben Nichtraucher keine Wahl mehr. Dasselbe gilt für die Beschäftigten in der bayerischen Gastronomie: Sie sind bis heute dazu gezwungen, in Raucherkneipen und Raucherräumen zu bedienen, wenn sie keine Kündigung riskieren wollen. Das gilt auch für Schwangere. Dabei sind Kellnerinnen und Kellner von allen Berufsgruppen am meisten gefährdet, an Krebs zu erkranken. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, bei der Berufsdaten von über 15 Millionen Menschen ausgewertet wurden.
Vorurteil: „Belüftungsanlagen können die Schadstoffe des Tabakrauchs aus der Atemluft beseitigen.“
Tatsache ist: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.
Vorurteil: „Man kann nicht alle Gaststätten über einen Kamm scheren. Für kleine Kneipen und Festzelte muss es Sonderregelungen geben.“
Tatsache ist: Jede Ausnahme von einem umfassenden Rauchverbot in der Gastronomie führt zwangsläufig zur Benachteiligung anderer Zweige des Gastgewerbes. Wenn in Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern das Rauchen erlaubt wird, wie dies in Bayern seit dem 1. August 2009 der Fall ist, werden Gaststätten mit einer Fläche über 75 Quadratmetern benachteiligt. Wenn in Festzelten geraucht und getanzt werden darf, stellt das einen Wettbewerbsnachteil für Diskotheken dar. Dagegen garantiert eine komplett rauchfreie Gastronomie faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Gastwirte. Zudem fällt der bürokratische Aufwand weg, der sich aus der Überprüfung der derzeit geltenden Ausnahmeregelungen ergibt.
Vorurteil: „Rauchverbote führen zu einem Kneipensterben.“
Tatsache ist: Im Laufe des Jahres 2008 sind in ganz Deutschland Rauchverbote in der Gastronomie in Kraft getreten. Entgegen den Voraussagen der Tabaklobby hat dies jedoch keineswegs zu einem „Kneipensterben“ geführt. Tatsächlich ist die Zahl der Insolvenzen im bayerischen Gastgewerbe im letzten Jahr um 13,5% gesunken! Sowohl der getränkegeprägte als auch der speisengeprägte Teil der Gastronomie konnten nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes stabile Umsätze verbuchen. Rauchfreiheit schadet also keineswegs der Rentabilität. Dagegen lassen sich unrentable Betriebe auch durch eine Raucherlaubnis nicht vor dem Konkurs bewahren. Das belegt der Fall der Tübinger Kneipe Pfau: Ein Jahr, nachdem ihr Inhaber vor dem Verfassungsgericht eine Ausnahmeregelung für Einraumgaststätten erwirkt hatte, war die Raucherkneipe pleite.
Vorurteil: „Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ist in der Praxis kaum zu kontrollieren.“
Tatsache ist: Ein generelles Rauchverbot muss allenfalls in der Anfangsphase von den Behörden kontrolliert werden. Danach wird es in kurzer Zeit zum Selbstläufer, weil die rauchfreie Gastronomie in der Bevölkerung auf große Zustimmung stößt. Das gilt für Raucher und Nichtraucher gleichermaßen, wie die Erfahrungen in Irland, Italien, Frankreich, den USA und anderen Industriestaaten belegen. Dagegen zeigt das Beispiel Spanien, dass komplizierte Ausnahmeregelungen zu immer neuen „Schlupflöchern“ und langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen.
Vorurteil: „Ein generelles Rauchverbot ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren.“
Tatsache ist: In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens „ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ darstellt. Dem Gesetzgeber wird deshalb ausdrücklich die Möglichkeit zugestanden, ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erlassen. Aus demselben Grund hat das Gericht am 6. August 2008 mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die damals in Bayern gültigen strengen Nichtraucherschutzregelungen abgewiesen. Am 10. September 2009 wurde eine neue Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die auf eine weitere Lockerung des Rauchverbots abzielte.
Vorurteil: „Der Nichtraucherschutz bringt keine messbaren Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung.“
Tatsache ist: Eine Reihe aktueller Studien deutet darauf hin, dass ein umfassender Nichtraucherschutz zu einem statistisch nachweisbaren Rückgang der Herzinfarkte führt. Darüber hinaus haben Untersuchungen in Irland und Schottland gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand der Beschäftigten in der Gastronomie nach Inkrafttreten eines Rauchverbots spürbar und nachhaltig verbessert.
Vorurteil: „Rauchverbote sind unpopulär.“
Tatsache ist: Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung raucht nicht. Bei repräsentativen Umfragen spricht sich die Mehrzahl der Bundesbürger regelmäßig für eine rauchfreie Gastronomie aus. Die Zustimmungsquote ist von 53% im Jahr 2005 auf 73% im Jahr 2009 gestiegen. Kurz nachdem die CSU das Rauchverbot in Bayern gelockert hat, musste sie ihr historisch schlechtestes Ergebnis bei einer Bundestagswahl hinnehmen.