Eintragen!

beim Volksbegehren
Nichtraucherschutz

vom 19. November bis 2. Dezember 2009

Ablauf und Zeitplan

Die Bayerische Verfassung sieht vor, dass Landesgesetze nicht nur vom Parlament, sondern auch auf dem Weg der direkten Demokratie erlassen werden können. Die Gesetzgebung durch das Volk erfolgt in drei Phasen:

  • Zulassungsantrag
  • Volksbegehren
  • Volksentscheid

Zulassungsantrag

Der Zulassungsantrag muss einen Gesetzentwurf samt Begründung enthalten. Zugelassen wird das Volksbegehren nur, wenn 25.000 Stimmberechtigte den Antrag unterschreiben. Diese Hürde hat das Volksbegehren Nichtraucherschutz bereits genommen. Mitte Juli 2009 wurden über 40.000 Unterschriften im Innenministerium eingereicht.

Volksbegehren

Innerhalb einer 14-tägigen Eintragungszeit, welche vom 19.11. bis 2.12.2009 stattfand, mussten sich 10% der Wahlberechtigten – das sind rund 940.000 Personen - in den Rathäusern in die dort ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen. Diese Hürde wurde weit übersprungen. Insgesamt haben sich 1.298.746 Personen eingetragen - das entspricht 13,9% der Wahlberechtigten. Die amtlichen Endergebnisse finden Sie hier.

Volksentscheid

Bevor es zum Volksentscheid kommt, hat die bayerische Staatsregierung bis zum 21. März die Möglichkeit, über den Gesetzestext abzustimmen. Sollte der Landtag diesen mehrheitlich annehmen, tritt das neue Gesetz am Tag nach der Landtagsentscheidung in Kraft. Wie bei Gesetzesbeschlüssen übliche gibt es zuvor zwei Lesungen im Landtag. Die erste Lesung findet am 4. Februar statt.

Sollte der Landtag das Gesetz ablehnen kommt es zum Volksentscheid. Dieser muss spätestens drei Monate nach der Landtagsentscheidung stattfinden, also spätestens am 21. Juli. Das Innenministerium hat bereits drei mögliche Termine festgesetz:

  • 9. Mai
  • 20. Juni
  • 4. Juli

Wie bei Wahlen wird die Bevölkerung von amtlicher Seite über Ort und Zeit der Abstimmung informiert. Stimmt die einfache Mehrheit für das Anliegen des Volksentscheids, so erlangt es Gesetzeskraft. Es ist keine Mindestbeteiligung von Stimmberechtigten vorgeschrieben, weil die Initiative für einen konsequenten Nichtraucherschutz keine Verfassungsänderung beinhaltet.