Eintragen!

beim Volksbegehren
Nichtraucherschutz

vom 19. November bis 2. Dezember 2009

Weitere Lockerungen beim Nichtraucherschutz in Vorbereitung

Bayerisches Umweltministerium macht der Raucherlobby neue Zugeständnisse

„Ein Raucher wählt nie wieder schwarz rot grün!“ Mit dieser Parole hatte der selbsternannte „Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ (VEBWK) vor den Landtagswahlen 2008 Wahlkampf für die FDP gemacht. Ein Jahr später, unmittelbar vor den Bundestagswahlen, war eine Delegation des Rauchervereins zu Gast im CSU-geführten Umweltministerium. Dort wurden ihr zusätzliche Lockerungen des Nichtraucherschutzes in Aussicht gestellt, die über die bislang bekannten Ausnahmeregelungen für Gaststätten weit hinausgehen. Dies geht aus einem Gesprächsprotokoll vom 16.9.2009 hervor, das den Titel trägt: „Wichtige Klarstellungen zum neuen Nichtraucherschutzgesetz durch die Staatssekretärin Huml im Einvernehmen mit dem VEBWK-Landesvorstand.“

Der Vorstand des Rauchervereins, der laut eigenen Angaben 80.000 Mitglieder hat, wurde im Ministerium von Staatssekretärin Melanie Huml (CSU) und vier Fachreferenten empfangen. Allem Anschein nach waren die für unsere Umwelt und Gesundheit zuständigen Ministerialbeamten mit allen Forderungen der Raucherdelegation einverstanden: In dem kurzen Gesprächsprotokoll findet sich fünfmal die Formel „Man war sich einig, dass…“. Einigkeit bestand demnach u.a. bei den folgenden Punkten:

•    Bei der Frage, welcher Raum der Hauptraum einer Gaststätte ist, sind die geltenden Bestimmungen „nicht absolut zu sehen; Ausnahmen sind möglich.“ Im Klartext: Der Wirt soll auch den Schankraum zum Nebenraum deklarieren dürfen, damit dort geraucht werden kann.

•    Vereinsveranstaltungen zählen als „echte geschlossene Gesellschaften“, bei denen geraucht werden darf. Das würde dann auch für Veranstaltungen des „Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ gelten.

•    Laut Gesetz darf in getränkeorientierten Gaststätten geraucht werden. Ob eine Gaststätte „getränkeorientiert“ ist, soll anhand ihres „Erscheinungsbilds“ beurteilt und nicht ernsthaft kontrolliert werden. Zitat: „Keinesfalls dürfen Kontrolleure Umsatznachweise verlangen!“

•    Lüftungsanlagen sollen als technischer Nichtraucherschutz anerkannt werden („Innovationsklausel“). Die Klausel ist insbesondere „für Kneipen über 75 qm, große Bierhallen und vor allem für Diskotheken“ wichtig, weil dann auch hier das derzeit noch geltende Rauchverbot wieder aufgehoben werden kann.

Zum letzten Punkt wird noch angefügt: „Fachliche Grundlagen für die Innovationsklausel sollen (…) in Bayern vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet werden.“ Unerwähnt bleibt, dass das bayerische Landesamt diese fachlichen Grundlagen bereits erarbeitet hat. Im Jahr 2006 wurden Schadstoffmessungen in 28 Gastronomiebetrieben im Großraum München/Augsburg durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Atemluft mit Benzol, Cadmium, Formaldehyd, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und anderen giftigen und Krebs erzeugenden Substanzen des Tabakrauchs verunreinigt war. Bemerkenswert daran ist, dass alle untersuchten Betriebe über eine Lüftungsanlage verfügten. Auf der Grundlage dieser Daten hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit ein „Handeln im Sinne eines umfassenden und konsequenten Schutzes nicht rauchender Gäste und des Personals“ gefordert. Es soll nun offenbar dazu gezwungen werden, seine Empfehlung zu widerrufen.

Theresa Schopper, die Landesvorsitzende der Grünen, kommentierte die Vereinbarung zwischen dem VEBWK und dem Umweltministerium wie folgt: „Wenn diese Absprachen umgesetzt werden, gibt es bald keine Gaststätte mehr, in der nicht geraucht werden darf. Ich kann daher allen, die an einem wirksamen Gesundheitsschutz interessiert sind, nur empfehlen, sich gegen diese Hinterzimmerpolitik des Gesundheitsministeriums zur Wehr zu setzen und beim Volksbegehren mitzumachen. Lasst uns alle gemeinsam das Lebensmotto von Frau Huml beherzigen, das da lautet: „Wenn viele kleine Leute an vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun, können sie das Gesicht der Welt verändern“ (Afrikanisches Sprichwort).