Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Die Unterlagen für die Briefwahl muss man bei seiner Gemeinde schriftlich beantragen. Ein entsprechender Antrag findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder auf den Internetseiten vieler Gemeinden. Die Wahlunterlagen kommen dann per Post oder können persönlich in der Gemeinde abgeholt werden.
Wichtig bei der Briefwahl ist, dass man die ausgefüllten Stimmzettel in einen Umschlag steckt und verschließt. Der verschlossene Umschlag wiederum kommt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein, auf dem man u.a. versichert, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen ausgefüllt ist, in ein weiteres Kuvert.
Beim Abschicken des Wahlbriefes muss man darauf achten, dass er rechtzeitig vor Ablauf der Abstimmungszeit ankommt. Schickt man ihn mit der Post, sollte man zur Sicherheit also einige Tage Vorlauf einplanen. Wird es zu knapp, kann der Wahlbrief aber auch persönlich in der entsprechenden Stelle der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Anstelle der Briefwahl gibt es außerdem die Möglichkeit, mit den von der Gemeinde zugeschickten Unterlagen in einem anderen Wahllokal zu wählen.
