Allgemeines

Die Bayerische Verfassung sieht vor, dass Landesgesetze nicht nur vom Parlament, sondern auch auf dem Weg der direkten Demokratie erlassen werden können. Die Gesetzgebung durch das Volk erfolgt in drei Phasen:
Zulassungsantrag
Volksbegehren
Volksentscheid
Zulassungsantrag
Der Zulassungsantrag muss einen Gesetzentwurf samt Begründung enthalten. Zugelassen wird das Volksbegehren nur, wenn 25.000 Stimmberechtigte den Antrag unterschreiben. Diese Hürde hat das Volksbegehren Nichtraucherschutz bereits genommen. Mitte Juli 2009 wurden über 40.000 Unterschriften im Innenministerium eingereicht.
Volksbegehren
Innerhalb einer 14-tägigen Eintragungszeit, welche vom 19.11. bis 2.12.2009 stattfand, mussten sich 10% der Wahlberechtigten – das sind rund 940.000 Personen – in den Rathäusern in die dort ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen. Diese Hürde wurde weit übersprungen. Insgesamt haben sich 1.298.746 Personen eingetragen – das entspricht 13,9% der Wahlberechtigten. Die amtlichen Endergebnisse finden Sie hier.
Volksentscheid
Bevor es zum Volksentscheid kommt, hatte die bayerische Staatsregierung die Möglichkeit, über den Gesetzestext abzustimmen und ihn auch anzunehmen. Der Landtag hat jedoch diesen mehrheitlich am 14. April abgelehnt. Es kommt nun zum Volksentscheid am 4. Juli.
Wie bei Wahlen wird die Bevölkerung von amtlicher Seite über Ort und Zeit der Abstimmung informiert. Stimmt die einfache Mehrheit für das Anliegen des Volksentscheids, so erlangt es Gesetzeskraft. Es ist keine Mindestbeteiligung von Stimmberechtigten vorgeschrieben, weil die Initiative für einen konsequenten Nichtraucherschutz keine Verfassungsänderung beinhaltet.
