Volksentscheid am 4. Juli

Ziele des Volksentscheides

Seit dem 1. August 2009 ist der Nichtraucherschutz in Bayern von der Landtagsmehrheit aufgeweicht worden. Durch das Volksbegehren soll der konsequente Nichtraucherschutz in der Gastronomie wieder eingeführt werden – ohne Raucherclubs. Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang vor den Interessen der Tabaklobby  haben.

Wir fordern:

  • rauchfreie Gaststätten
  • rauchfreie Bars und Kneipen
  • rauchfreie Cafés
  • rauchfreie Diskotheken
  • rauchfreie Festzelte
  • klare Regelungen ohne Ausnahme!

Wir sind der Meinung, dass der bayerische Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch gelten muss für:

  • Familien, die in einer Gaststätte einkehren
  • junge Diskothekenbesucher
  • alle Nichtraucher in Festzelten
  • Sportler bei Vereinsfeiern
  • Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen
  • Wirte und ihre Familien
  • Kellnerinnen und Kellner, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben
  • Musikerinnen und Musiker und andere Künstler, die in Gaststätten, Festzelten etc. auftreten
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