Volksentscheid am 4. Juli

Ich lebe vorübergehend im Ausland, habe aber nach wie vor meinen ersten Wohnsitz in Bayern. Kann ich an der Wahl teilnehmen?

Ja, Sie können ebenfalls Briefwahl beantragen. Weitere Informationen gibt es  hier: www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlneu.html oder fragen Sie im Wahlamt bzw. im Rathaus Ihrer Heimatgemeinde nach.

Gibt es beim Volksentscheid die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen?

Ja, es gibt die Möglichkeit der Briefwahl. Der Entscheid läuft wie eine Wahl ab. Es wird Ihnen eine Benachrichtigungskarte zugeschickt mittels derer Sie dann die Unterlagen bei Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen können.

Auch wer vorübergehend im Ausland wohnt, aber seinen Erstwohnsitz in Bayern hat, kann Briefwahl beantragen. Auskünfte gibt es beim Wahlamt bzw. im Rathaus der Heimatgemeinde oder unter http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlneu.html

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt beginnen, bevor die Wahlbenachrichtigung eintrifft, sollten Sie mit der Wohnsitzgemeinde Kontakt aufnehmen.
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlneu.html

Dürfen AusländerInnen abstimmen?

Nein, leider nicht.

Beim Volksentscheid dürfen nur Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft abstimmen, die ihren Erstwohnsitz in Bayern haben.

Gibt es weitere Werbemittel?

Alle Werbemittel, die es gibt, finden Sie auf der Internetseite. Aus Budgetgründen mussten wir uns auf diese Werbemittel beschränken und bitten um Verständnis.

Bekomme ich eine Spendenquittung?

Ja, Sie bekommen eine Spendenquittung. Diese wird nach dem Volksentscheid ausgefüllt und Ihnen per Post zugeschickt. Dazu müssen Sie uns aber nicht auffordern, diese werden Sie automatisch bekommen.

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