Häufige Fragen
„Die bestehende Regelung ist ein guter Kompromiss. In 90% der bayerischen Lokale wird jetzt schon nicht geraucht. Da kann man den Rauchern doch die restlichen 10% der Lokale lassen.“
Niemand kann derzeit exakt sagen, wie groß der Anteil der Raucherlokale und der Gaststätten mit Raucherraum am bayerischen Gastgewerbe ist. Die Behauptung, 90% der Gaststätten seien rauchfrei, ist eine Hochrechnung, die auf Angaben des Münchener Kreisverwaltungsreferats basiert. Die Mitarbeiter der Behörde haben bislang mehr als 800 Gaststätten registriert, die ganz oder teilweise als Rauchergaststätten geführt werden. Ob die übrigen Gaststätten in München tatsächlich rauchfrei sind, ist jedoch unklar. Im Münchener Merkur vom 15.4.2010 heißt es dazu: „Wie viele Bars und Mini-Kneipen den blauen Dunst freiwillig verbannt haben, weiß das Kreisverwaltungsreferat nicht genau zu sagen.“ Die Nichtraucher-Initiative München und der Ärztliche Arbeitskreis haben deshalb mit einer eigenen Untersuchung begonnen. Die ersten Ergebnisse sind eindeutig: Demnach besteht die getränkegeprägte Gastronomie in München und Umgebung zum größten Teil aus Raucherkneipen und Raucherbars. Darüber hinaus wurden in der speisengeprägten Gastronomie zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz festgestellt. Das gilt zum Beispiel für Restaurants, in denen nach 22.00 Uhr die Aschenbecher wieder auf die Tische gestellt.
Fazit:
In mindestens 30% der Gaststätten in München und im Münchener Umland gibt es keinen hinreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Mit ihren ungeprüften Hochrechnungen will die Raucherlobby die Öffentlichkeit in die Irre führen.
„Es kann sich doch jeder aussuchen, ob er in eine Raucherkneipe geht oder nicht.“
Die aktuelle Erhebung zum Nichtraucherschutz in der Münchener Gastronomie zeigt: Wer einfach nur ein frisch gezapftes Bier trinken möchte, muss lange suchen, wenn er dabei nicht vollgequalmt werden will. In vielen Dörfern und Stadtteilen Bayerns sucht man vergeblich nach rauchfreien Gaststätten. Wenn die einzige Kneipe vor Ort zur Raucherkneipe deklariert wird, haben Nichtraucher keine Wahl mehr. Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen werden so aus einem wichtigen Teil des öffentlichen Lebens ausgegrenzt. Keine Wahl haben auch die rund 300.000 Beschäftigten in der bayerischen Gastronomie. Sie sind bis heute dazu gezwungen, in Raucherkneipen und Raucherräumen zu bedienen, wenn sie keine Kündigung riskieren wollen. Dabei tragen Kellnerinnen und Kellner von allen Berufsgruppen das höchste Risiko, an Krebs zu erkranken. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung in Skandinavien hervor, bei der Krankendaten von über 15 Millionen Berufstätigen ausgewertet wurden.
Fazit:
Von einer Wahlfreiheit für Nichtraucher und für die Beschäftigten in der Gastronomie kann keine Rede sein.
„Rauchverbote führen zu massiven Umsatzeinbußen im Gastgewerbe und gefährden dadurch Arbeitsplätze.“
Die Einführung von Rauchverboten kann in bestimmten Bereichen des Gastgewerbes zu kurzfristigen Umsatzeinbußen führen, auf Dauer aber haben Rauchverbote eher positive als negative Effekte auf die Entwicklung der Umsatz- und Beschäftigtenzahlen. Das belegen die amtlichen Statistiken aus Ländern mit komplett rauchfreier Gastronomie. Das belegen aber auch zwei aktuelle Studien, die sich mit den ökonomischen Folgen der Rauchverbote in der bundesdeutschen Gastronomie befassen. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Hamburg hat im Juni 2009 die Daten des statistischen Bundesamtes zur wirtschaftlichen Situation des Gastgewerbes ausgewertet. Ergebnis: Die Umsätze der Restaurants blieben nach Einführung der Rauchverbote stabil, die Umsätze der getränkegeprägten Gastronomie gingen kurzzeitig zurück, erholten sich dann aber wieder. Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) im April 2010: Demnach führten die zwischen August 2007 und Juli 2008 eingeführten Rauchverbote im Bundesdurchschnitt zu zwei Prozent weniger Umsatz. Die Forscher des RWI haben in Absprache mit der Industrie- und Handelskammer Nürnberg eine Umfrage in Gastronomiebetrieben durchgeführt, um die offiziellen Finanzstatistiken mit den Einschätzungen der Gastwirte zu vergleichen. Dabei stellte sich heraus, dass die negativen Folgen der Rauchverbote von den Gastronomen stark überschätzt werden. (Ein Grund hierfür könnten die Horrormeldungen in der Branchenpresse sein, in der Umsatzeinbußen von 30 Prozent und mehr vorausgesagt wurden.)
Fazit:
Die Behauptung, Rauchverbote würden zu massiven Umsatzeinbußen im Gastgewerbe führen, wird durch die Daten des statistischen Bundesamtes widerlegt.
„Die Umsatzstatistik des Gastgewerbes sagt nichts darüber aus, wie es den kleinen Eckkneipen geht. Wenn dort das Rauchen verboten wird, kommt es zu einem massenhaften Kneipensterben.“
Die Entwicklung der Insolvenzverfahren in der bayerischen Gastronomie belegt das Gegenteil. Während es 2007 – also im Jahr vor dem Inkrafttreten des Rauchverbots - noch 325 Insolvenzverfahren im Gastgewerbe gab, waren es im Jahr danach nur noch 281. Das ist ein Rückgang um 13,5%. Im Jahr 2009 wurde das strenge Rauchverbot im Gastgewerbe wieder gelockert, woraufhin sich die Zahl der Pleiten auf 298 erhöhte. Das ist ein Anstieg um 6,0%. Dies zeigt zum einen, dass Rauchfreiheit keineswegs der Rentabilität schadet, zum anderen, dass sich unrentable Betriebe auch durch eine Raucherlaubnis nicht vor der Insolvenz bewahren lassen.
Fazit:
Die Behauptung, ein Rauchverbot ohne Ausnahmen würde zu einem massenhaften Kneipensterben führen, wird durch die Zahlen des bayerischen Landesamtes für Statistik widerlegt.
„Es sollte dem Wirt überlassen bleiben, ob er in seinem Betrieb das Rauchen erlaubt oder nicht.“
Der Tabakrauch ist ein Gemisch von Giftstoffen mit einer Vielzahl krebserregender Substanzen. Passivrauchen kann zu akuten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot führen. Wer über einen längeren Zeitraum hinweg dazu gezwungen ist, Tabakrauch einzuatmen, läuft Gefahr, einen Herzinfarkt zu erleiden oder an Lungenkrebs zu erkranken. Schätzungen zufolge sterben allein in Bayern jedes Jahr fast 500 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens „ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ darstellt. Darum hätte ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, wie es die Initiatoren des Volksbegehrens anstreben, verfassungsrechtlich Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher.
Fazit:
Von einer Wahlfreiheit für Nichtraucher und für die Beschäftigten in der Gastronomie kann keine Rede sein.
„In Festzelten ist ein Rauchverbot nicht sinnvoll und nicht durchsetzbar.“
„Die Festzeltregelung für die bayrische Gastronomie ist unfair. In das Zelt dürfen alle Gäste, ohne Altersbeschränkung. Darüber hinaus ist eine Vollküche erlaubt und es darf auf den Tischen getanzt werden. Dies ist eine große Ungleichbehandlung gegenüber vergleichbaren Lokalen. Allein zwischen 2002 und 2005 hat der Bayerische Gastronomieverband rund 80.000 dieser Veranstaltungen im Freistaat gezählt, die immerhin zwischen 1 und 21 Tagen einem breiten Publikum offen standen.“ Dieser Stellungnahme ist kaum etwas hinzuzufügen. Sie stammt von Heinrich Kohlhuber, einem Mitbegründer des „Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur“. (Derselbe Verein zählt heute zu den lautstarken Anhängern einer Raucherlaubnis in Festzelten.) Nachzutragen bleibt, dass es heute schon Bierzelte gibt – auch auf dem Oktoberfest – in denen das Rauchen untersagt ist. Die meisten ausländischen Gäste kennen diese Regelung aus ihren Heimatländern und die einheimischen Raucher werden es respektieren, wenn sich die Mehrheit der Bayern beim Volksentscheid am 4. Juli für einen konsequenten Nichtraucherschutz entscheidet. Um renitente Kettenraucher kann sich der Ordnungsdienst kümmern, der aufgrund des hohen Alkoholkonsums in vielen Bier-, Wein- und Festzelten ohnehin vor Ort präsent sein muss.
Fazit:
Ein Rauchverbot in Festzelten ist sinnvoll und auch durchsetzbar.
„Viele Gaststätten sind heute rauchfrei und daran will auch niemand etwas ändern.“
In vielen Gaststätten, die heute noch rauchfrei sind, könnten bald schon wieder die Aschenbecher auf den Tischen stehen. Denn die Gegner der rauchfreien Gastronomie in Bayern planen weitere Lockerungen bei den geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Das geht aus einem Gesprächsprotokoll vom 16. September 2009 hervor. Demnach haben sich Vertreter des bayerischen Umweltministeriums mit Repräsentanten des „Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur“ über folgende Punkte geeinigt:
- Die Gastwirte sollen in Zukunft auch den Schankraum zum Nebenraum deklarieren dürfen, damit dort wieder geraucht werden kann.
- Vereinsveranstaltungen sollen als „echte geschlossene Gesellschaften“ anerkannt werden, damit bei ihnen wieder geraucht werden kann.
- Ob eine Gaststätte tatsächlich „getränkeorientiert“ ist, soll nicht allzu streng kontrolliert werden, damit in möglichst vielen „getränkeorientierten“ Gaststätten wieder geraucht werden kann. (Zitat aus dem Gesprächsprotokoll: „Keinesfalls dürfen Kontrolleure Umsatznachweise verlangen!“)
- Lüftungsanlagen sollen als „technischer Nichtraucherschutz“ anerkannt werden, damit in allen Gaststätten, in denen eine Lüftungsanlage installiert ist, wieder geraucht werden kann (sog. Innovationsklausel).
Fazit:
Wenn der Volksentscheid am 4. Juli scheitert, wird in vielen Gaststätten, die heute noch rauchfrei sind, das Rauchen schon bald wieder erlaubt sein.
„In Gaststätten mit Belüftungsanlagen sind die Nichtraucher hinreichend vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt.“
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat 2006 die Belastung der Atemluft durch Tabakrauch in Gaststätten aus der Region München/ Augsburg gemessen. Sämtliche untersuchten Betriebe verfügten über eine Lüftungsanlage. Die Messungen ergaben, dass dort, wo geraucht wird, die Raumluft in erheblichem Maße durch toxische (giftige) und krebserzeugende Substanzen verunreinigt ist. Die höchsten Belastungen wurden in Diskotheken festgestellt. Das Bayerische Landesamt hat sich daher für einen umfassenden und konsequenten Schutz nicht rauchender Gäste und des Personals in der Gastronomie ausgesprochen.
Fazit:
Die Installation einer Belüftungsanlage bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.
„Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie bringt keine messbaren Vorteile für die Gesundheit der Bevölkerung.“
Eine wachsende Zahl von Studien deutet darauf hin, dass ein umfassender Nichtraucherschutz zu einem statistisch nachweisbaren Rückgang der Herzinfarkte führen kann. Darüber hinaus haben Untersuchungen in Irland und Schottland gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand der Beschäftigten in der Gastronomie nach Inkrafttreten eines Rauchverbots spürbar und nachhaltig verbessert.
Fazit:
Es gibt keine andere Maßnahme zur Krankheitsvermeidung und Gesundheitsförderung, die einen ähnlich großen Nutzen für die Bevölkerung mit sich bringt wie der konsequente Nichtraucherschutz.
„In Gaststätten mit Raucherraum sind die Nichtraucher hinreichend vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt.“
In Wirklichkeit sind die Raucherräume oft nur unzureichend vom Rest der Gaststätte abgetrennt. Zudem dringt der Tabakrauch in die anderen Räume, sobald die Tür zum Raucherraum geöffnet wird. Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums im September 2007 haben ergeben, dass die Schadstoffbelastung vor den Raucherräumen fast genauso hoch ist wie innerhalb der Raucherräume.
Fazit:
Die Abtrennung eines Raucherraums bringt für den Gastwirt nicht selten hohe Kosten mit sich, stellt aber keinen wirksamen Schutz der Nichtraucher dar.
„Das totale Rauchverbot ist der erste Schritt auf dem Weg in den Verbotsstaat.“
Tabakwaren unterscheiden sich von allen anderen Verbrauchsgütern dadurch, dass sie auch dann die Gesundheit schädigen, wenn sie in Maßen konsumiert werden. Alkohol dagegen kann bei maßvollem Konsum sogar gesundheitsfördernde Wirkungen haben. Doch obwohl Zigaretten ausschließlich gesundheitsschädliche Effekte haben, geht es beim Volksentscheid am 4. Juli nicht um ein „totales“ Rauchverbot. Für die Initiatoren des Volksentscheids gilt die Devise: Leben und leben lassen. Praktisch heißt das: Geraucht werden darf dort, wo es andere nicht gefährdet, also draußen oder in der eigenen Wohnung, aber nicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Fazit:
Die Warnungen vor einem angeblich drohenden Verbotsstaat sollen die Bürger verunsichern und sie davon abhalten, am 4. Juli mit Ja zu stimmen.
