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		<title>Volksbegehren Nichtraucherschutz: News</title>
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		<description>Neueste News vom Volksbegehren Nichtraucherschutz</description>
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			<title>Volksbegehren Nichtraucherschutz: News</title>
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		<lastBuildDate>Wed, 04 Aug 2010 10:16:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos</title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/verfassungsbeschwerde-gegen-das-strikte-rauchverbot-in-bayerischen-gast-statten-erfolglos.html</link>
			<description>Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts   Nr. 58/2010 vom 4. August 2010Beschluss...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts&nbsp;&nbsp; <br />Nr. 58/2010 vom 4. August 2010<br />Beschluss vom 2. August 2010<br />1 BvR 1746/10</b>
Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Gaststätte und erzielt einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch geschlossene Gesellschaften, die in abgetrennten Räumen stattfinden. Die Beschwerdeführerin zu 3), eine GmbH, betreibt ein „Pilslokal“ mit einer Fläche von weniger als 75 m<sup>2</sup> und macht geltend, sie beschäftige nur Raucher und es würden „nur rauchende Gäste eingelassen“.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtgleichen Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungswegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 &lt;357 ff.&gt;). Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.
Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten gibt, nicht unverhältnismäßig. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, den Nichtrauchern eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten - gerade auch in der getränkegeprägten Kleingastronomie - zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen. Ferner ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber durch ein striktes Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 10:16:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Drei Viertel des Etats von „Bayern sagt Nein“ stammt von der Tabaklobby Nachtrag zu einem Bericht im Deutschlandfunk </title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/drei-viertel-des-etats-von-bayern-sagt-nein-stammt-von-der-tabaklobby-nachtrag-zu-einem-berich.html</link>
			<description>Die Verantwortlichen der Kampagne „Bayern sagt Nein“ haben bisher so getan, als würde nur ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Verantwortlichen der Kampagne „Bayern sagt Nein“ haben bisher so getan, als würde nur ein Viertel ihres Etats von der Tabakindustrie bezahlt. Der Deutschlandfunk&nbsp;(<link http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=1&broadcast=213902&/>http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=1&amp;broadcast=213902&amp;</link>)&nbsp;hat nun herausgefunden, dass dies nicht stimmt.
Vom Deutschen Zigarettenverband kamen 150.000 Euro, vom Verband der Tabakgroßhändler und vom Verband der Rauchtabakindustrie jeweils 100.000 Euro, der Verband der mittelständischen Tabakunternehmen steuerte 1,7 Millionen Feuerzeuge im Wert von 100.000 Euro bei und der Zigarrenverband unterstützte den Kampf der Lobbyorganisationen gegen die rauchfreie Gastronomie mit 10.000 Euro. Die Gesamtsumme von 460.000 Euro entspricht drei Vierteln des Budgets von Bayern sagt Nein, das im März auf 615.000 Euro beziffert wurde. Noch nicht in dieser Summe enthalten ist zum Beispiel die kostenlose Betreuung der Internetseite von Bayern sagt Nein durch die Raucherzeitschrift „Fine Tobacco“. &nbsp;
Sebastian Frankenberger kommentiert den Bericht wie folgt: „Es wird immer deutlicher, in welchem Ausmaß die Kampagne gegen die rauchfreie Gastronomie in Bayern von der Tabaklobby finanziert und gesteuert wird. Im Gegensatz zu den Rauchverbotsgegnern haben wir unser Budget auf <link 208 - - "Opens internal link in current window">unserer Internetseite</link> offengelegt. Es gibt einige Ärzteverbände, Kinderstiftungen, Umweltinitiativen und andere Einrichtungen, die von sich aus aktiv geworden sind, um für ein Ja zum Nichtraucherschutz zu werben. Darüber haben wir aber keinen Überblick und können deshalb dazu auch keine Angaben machen. Solche Parallelaktionen tauchen aber auch bei der Gegenseite nicht im Budget auf. Die FDP zum Beispiel fährt eine eigene massive Kampagne gegen den konsequenten Nichtraucherschutz, sie hat dazu sogar einen landesweiten Aktionstag veranstaltet.&quot;]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Sat, 03 Jul 2010 00:08:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>KJR unterstützt Volksentscheid &quot;Ja zum Nichtraucherschutz!&quot;</title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/kjr-unterstuetzt-volksentscheid-ja-zum-nichtraucherschutz.html</link>
			<description>Am Sonntag, den 4. Juli können sich die bayerischen Bürgerinnen und Bürger für einen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Am Sonntag, den 4. Juli können sich die bayerischen Bürgerinnen und Bürger&nbsp;für einen konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie entscheiden.&nbsp;Auch der Kreisjugendring München-Stadt (KJR) unterstützt den Volksentscheid.
<b>KJR-Vorsitzende Karin Ruckdäschel fordert</b>: „Gerade Kinder und Jugendliche&nbsp;müssen vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens geschützt&nbsp;werden“. Auch wird ein Rauchverbot in Kneipen und Diskotheken den Jugendlichen&nbsp;die Entscheidung erleichtern, nicht zu rauchen.
Im Rahmen der Diskussion um ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen hat&nbsp;sich der KJR bereits vor 3 Jahren für den <b>aktiven Nichtraucherschutz </b>entschieden.&nbsp;Mit der konsequenten Umsetzung eines generellen Rauchverbots in&nbsp;den Einrichtungen des KJR sollen vor allem die nicht rauchenden Besucherinnen&nbsp;und Besucher geschützt werden.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 08:12:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wer unterstützt wen? </title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/wer-unterstuetzt-wen.html</link>
			<description>Welche Organisationen unterstützen den Volksentscheid „JA! zum Nichtraucherschutz“ und welche...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Welche Organisationen unterstützen den Volksentscheid „JA! zum Nichtraucherschutz“ und welche Unterstützer stehen hinter „Bayern sagt nein“. Ein Flugblatt von pro Rauchfrei hat die wichtigsten zusammengefasst und ab sofort steht es auch als Dowload zur Verfügung. Machen Sie sich selbst ein Bild.
<link mitmachen/downloads/plakate-flyer.html>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/mitmachen/downloads/plakate-flyer.html</link>
]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 08:09:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Es kommt jetzt auf jede Stimme an</title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/es-kommt-jetzt-auf-jede-stimme-an.html</link>
			<description>Meinungsumfrage spricht für Kopf-an-Kopf-Rennen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Laut dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest ist der Ausgang des Volksentscheids am 4. Juli völlig offen. 48% von 973 Befragten gaben an, für eine rauchfreie Gastronomie stimmen zu wollen, 49% waren dagegen. In Auftrag gegeben hatte die Umfrage das so genannte Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz, dem unter anderem der Deutsche Zigarettenverband angehört.<br /><br />„Es kommt jetzt auf jede Stimme an“, so die Schlussfolgerung von Sebastian Frankenberger aus dem Umfrageergebnis. „Die Angstkampagne der Tabaklobby zeigt offenbar Wirkung. Obwohl niemand ein totales Rauchverbot fordert und sich kein Mensch einen Verbotsstaat wünscht, wird unentwegt davor gewarnt. Wir möchten schlicht, dass die Raucher zum Rauchen an die frische Luft gehen. Und wir möchten, dass der Schutz der Gesundheit Vorrang hat vor den Gewinninteressen der Wirtschaft. Darum bitte ich alle, die uns bisher schon unterstützt haben, sich bis Sonntag noch mal richtig ins Zeug zu legen und für ein Ja zum Nichtraucherschutz zu werben. Damit Bayern endlich aufatmen kann.“]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 22:53:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/uploads/media/tns_iinfratest_01.pdf" length ="114718" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesundheitsschutz hat Vorrang vor der Berufsfreiheit der Gastwirte</title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/gesundheitsschutz-hat-vorrang-vor-der-berufsfreiheit-der-gastwirte.html</link>
			<description>Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Klage gegen „Bevormundung“ ab</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Verfassungsgerichtshof hat heute eine Popularklage gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz abgelehnt. Der Kläger hatte die Auffassung vertreten, dass die Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten einer „Bevormundung des Bürgers“ gleichkämen. Die Raucher würden dadurch „vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen“.<br /><br />Das Gericht stellte wenige Tage vor dem Volksentscheid klar, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit Vorrang hat vor der Handlungsfreiheit der Raucher und der Berufsfreiheit der Gastwirte. Die derzeit geltende Regelung verstoße nicht gegen die Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Die Richter wiesen aber auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es verfassungsrechtlich durchaus zulässig sei, „zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen“. Ein striktes Rauchverbot tritt in Bayerns Gaststätten dann in Kraft, wenn die Mehrheit der Bürger am kommenden Sonntag mit Ja stimmt.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 20:59:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/uploads/media/Urteil_BayVGH_10-06-25_01.pdf" length ="84419" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Landesärztekammer erwartet knappen Ausgang des Volksentscheids</title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/landesaerztekammer-erwartet-knappen-ausgang-des-volksentscheids.html</link>
			<description>„Es geht um handfeste ökonomische Interessen“</description>
			<content:encoded><![CDATA[„Wir haben am 4. Juli in Bayern die Möglichkeit, dem Gesundheitsschutz Vorrang zu geben“, sagt Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, beim Volksentscheid für echten Nichtraucherschutz mit JA zu stimmen“. Die BLÄK, die Vertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte, erwartet einen knappen Ausgang des Volksentscheides, denn eine Mehrheit für den Gesetzentwurf werde es nur geben, wenn die Befürworter des Nichtraucherschutzes am 4. Juli tatsächlich mobilisiert werden können. Aber bei 76 Prozent Nichtrauchern in Bayern und angesichts der über 1,3 Millionen Unterstützer des vorgeschalteten Volksbegehrens sieht Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der BLÄK, durchaus gute Erfolgsaussichten.<br /><br />Der 68. Bayerische Ärztetag in Regensburg forderte im April 2010 alle Stimmberechtigten in Bayern auf, sich am Volksentscheid zu beteiligen und mit Ja zu stimmen. Die BLÄK ist Partner des Aktionsbündnisses „Volksentscheid Nichtraucherschutz“. Mit dem Volksbegehren soll ein umfassender Nichtraucherschutz in Bayern erreicht werden. In vielen Kneipen, Gaststätten, Diskotheken und Lokalen in Bayern werde nach wie vor geraucht. In Diskotheken werde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen allabendlich vorgeführt, wie „cool“ es sei, zur Zigarette zu greifen. <br /><br />Der drohende Verlust ihrer zukünftigen Kunden ist einer der Hauptgründe, warum die Tabakbranche mit allen Mitteln das Volksbegehren für einen konsequenten Nichtraucherschutz bekämpfe. Klar müsste allen sein, dass es nicht lediglich um Freiheit oder Liberalität gehe, wie die Slogans suggerieren, sondern um handfeste ökonomische Interessen von Gaststättengewerbe, Brauereiwirtschaft und Tabakindustrie.<br /><br />„Aber es gibt keine Alternative zu einem konsequenten Nichtraucherschutz“, betonte Dr. Max Kaplan, „da 80 bis 90 Prozent der Todesfälle nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg durch Lungenkrebs auf das Rauchen zurückzuführen sind, könnte dieser Krebs durch Tabakabstinenz weitgehend vermieden werden“. Besonders müsse betont werden, dass jedes Jahr in Deutschland über 3000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben. <br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 11:05:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Überprüfung bestätigt: Jede dritte Gaststätte ist verraucht </title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/ueberpruefung-bestaetigt-jede-dritte-gaststaette-ist-verraucht.html</link>
			<description>Tabaklobby bestätigt indirekt Studie von Pro Rauchfrei</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mindestens in jeder dritten Gaststätte in Bayern wird heute schon wieder geraucht. Das hat der Verein Pro Rauchfrei als Mitinitiator des Volksbegehrens für echten Nichtraucherschutz in der bislang aufwändigsten Studie zur aktuellen Situation in der bayerischen Gastronomie dokumentiert. Dabei wurden über 7.200 Cafés, Restaurants, Diskotheken und Kneipen in allen Teilen Bayerns telefonisch befragt.<br /><br />Wir haben damit die Behauptung der Tabaklobby widerlegt, neun von zehn Lokalen in Bayern seien rauchfrei. Das so genannte „Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz“ stützt diese Behauptung auf eine Statistik des Münchener Kreisverwaltungsreferats. Der Behörde zufolge gab es zum Jahreswechsel 2009/ 2010 in der Landeshauptstadt unter insgesamt 7.831 Gaststätten nur 841 Rauchergaststätten. Beim KVR wird aber auch der Kaffeeausschank im Altersheim oder der Bierausschank im Bordell registriert. Tatsächlich hat das statistische Landesamt nur rund 3.800 Gaststätten in München gezählt. Mit anderen Worten: Die Kampagne „Bayern sagt Nein“ beruht auf einem Definitionstrick.<br /><br />Nun hat uns Heinrich Kohlhuber von der Splittergruppe „Fairness für Raucher“ ultimativ dazu aufgefordert, die Rohdaten unserer Studie einem seiner Anwälte zu überlassen. Im Fußball liefe eine solche Forderung auf den Anspruch einer Mannschaft hinaus, im entscheidenden Spiel den Schiedsrichter zu stellen. Mit Fairness hat das nichts zu tun. Pro Rauchfrei hat seine Datenbasis zwecks Qualitätssicherung beim Notariat Dr. Rieder/Dr. Schwanecke in Erlangen hinterlegt.<br /><br />Die Forderung von Herrn Kohlhuber ist aber auch deshalb unsinnig, weil er dieselben Gaststätten noch mal anrufen will, bei denen wir uns inkognito danach erkundigt haben, ob geraucht werden darf oder nicht. Unsere fingierten Anfragen orientieren sich an den Testkäufen beim Verbraucherschutz. Sie lassen sich nicht einfach wiederholen, weil die Gastwirte in der Zwischenzeit durch die Presseberichte von unserer Studie erfahren haben und vorgewarnt sind.<br /><br />Eine methodisch saubere Überprüfung kann deshalb nur vor Ort erfolgen. Die Gruppierung von Herrn Kohlhuber hat dies am Beispiel einer Teilstudie der Nichtraucher-Initiative München vorgemacht. Dabei wurden 41 bzw. 31 Gaststätten in Karlsfeld bei München vor Ort in Augenschein genommen, um herauszufinden, wie dort der Nichtraucherschutz gehandhabt wird. „Fairness für Raucher“ ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass in 13 von 41 geprüften Lokalen geraucht wird. Herr Kohlhuber selber hat damit unsere Aussage bestätigt, dass eins von drei Lokalen heute schon wieder verraucht ist. Da weitere Lockerungen des Rauchverbots in der Gastronomie schon fest vereinbart sind, wird dieser Trend weitergehen, bis der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens nur noch auf dem Papier besteht. Wir würden uns freuen, wenn Herr Kohlhuber dies durch weitere Begehungen in ausgewählten bayerischen Städten und Gemeinden untermauert.<br /><br />Bayern braucht endlich eine unbürokratische, effektive und einheitliche Lösung für den Nichtraucherschutz. Darum appellieren wir noch einmal an alle Mitbürger, am 4. Juli mit Ja zu stimmen.<br /><br /><br />Siegfried Ermer<br />Vorstand/Pressesprecher <br />Pro Rauchfrei e.V. <br />Tel. 0171 – 7718245<br />E-Mail: presse@pro-rauchfrei.de<br />Internet: <link http://www.pro-rauchfrei.de / - "external-link-new-window">www.pro-rauchfrei.de </link><br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 21:30:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Der Gesundheitsschutz löst sich in Rauch auf</title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/der-gesundheitsschutz-loest-sich-in-rauch-auf.html</link>
			<description>Ergebnisse einer Erhebung in über 1.000 Münchner Gaststätten</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wenn man den Gegnern eines konsequenten Nichtraucherschutzes Glauben schenkt, dann wird derzeit nur noch in 10% der bayrischen Gaststätten geraucht. Diese Prozentzahl hat allerdings einen Nachteil: Sie stimmt nicht. „Wir haben es hier offenkundig mit einer gezielten Irreführung der Medien und der Wahlberechtigten zu tun“, betont Prof. Friedrich Wiebel, der Vorsitzende des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit (ÄARG): „In Wirklichkeit sind in München rund 30% der Gaststätten verraucht, im übrigen Bayern ist der Anteil wahrscheinlich noch höher“. 
Rauchfrei sind vor allem die Restaurants, wie der Ärztliche Arbeitskreis bei einer Erhebung in mehr als 1.100 der rund 3.800 Münchner Gaststätten festgestellt hat. Dagegen sind die Chancen, eine rauchfreie Kneipe, Diskothek oder Spielothek zu finden, verschwindend gering. Das Gleiche gilt für die Volksfestzelte. „Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben beim Volksentscheid am kommenden Sonntag die einmalige Gelegenheit, für die Freiheit zur Wahl einer rauchfreien Gaststätte zu stimmen“, so Wiebel.<br /><br />Die Vertreter der Tabak- und Wirtelobby, die sich im so genannten Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz zusammen gefunden haben, behaupten in ihrer Kampagne, dass Bayern keinen umfassenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie brauche. Schließlich werde jetzt schon in 9 von 10 Gaststätten nicht mehr geraucht. Sie stützen sich dabei auf die Angabe des Kreisverwaltungsreferates (KVR), dass es zum Jahreswechsel 2009/2010 in München 7.831 Gastronomiebetriebe gegeben habe, von denen lediglich 841, d.h. 10,7 %, ganz oder teilweise als Rauchergaststätten geführt wurden. <br /><br />Eine repräsentative Erhebung des ÄARG an mehr als 1.000 Gaststätten schafft nun Klarheit über den wirklichen Stand des Nichtraucherschutzes in der Münchner Gastronomie. Bei der Erhebung wurden große Stadtbereiche flächendeckend Straße um Straße nach Gaststätten abgesucht. Von den erfassten 1.122 Gaststätten wurde in 319, d.h. im Durchschnitt in 28%, geraucht. Auffällig sind dabei die großen Unterschiede zwischen den einzelnen Stadtbereichen. Zum Beispiel betrug der Anteil der verrauchten Gaststätten in Haidhausen nur 9%, in Milbertshofen/Hasenbergl dagegen 53%. Im Stadtkern wird nur in 15 % der Gaststätten geraucht. „Offensichtlich stellen sich die Wirte damit auf die Touristen ein. Ein JA zum Volksentscheid wird also auch dem Tourismus gut tun“, so Friedrich Wiebel. In einem Punkt allerdings stimmen die Zahlen aus den unterschiedlichen Teilen der Stadt überein: Es gibt kaum Kneipen, in denen man rauchfrei ein Bier trinken kann.<br /><br />Für den Gegensatz zwischen den heute vorgestellten Untersuchungsergebnissen und den Angaben des Kreisverwaltungsreferats scheint es eine einfache Erklärung zu geben. Auf Anfrage des Aktionsbündnisses Nichtrauchen teilte das KVR mit, dass seine Gastronomie-Statistik auch den Getränkeausschank in Altenheimen, Kinos, Krankenhäusern, Reisebüros, Wettannahmestellen, Schwimmbädern und anderen „gastronomischen Varianten“ erfasst. Wie hoch der Anteil dieser vermeintlichen Gaststätten in der KVR-Statistik ist, wusste das Amt nicht zu sagen. Eine Vorstellung davon geben die Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Danach beträgt die Zahl der Münchner Betriebe im Gastgewerbe, einschließlich der Hotels, Kantinen und Cateringfirmen, nur 3.830. Unter diesen befinden sich 499 Betriebe der getränkegeprägten Gastronomie und 2.432 Betriebe der speisengeprägten Gastronomie. Diese Zahlen decken sich weitgehend mit den Befunden des ÄARG. <br /><br />Laut Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 2008 ist der Anteil der getränkegeprägten Gaststätten im übrigen Bayern deutlich höher als in München. Deshalb muss man davon ausgehen, dass auch der Anteil der verrauchten Gaststätten im Landesdurchschnitt höher ist als in der Landeshauptstadt.<br /><br />Bis heute hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat nichts unternommen, um die irreführende Verwendung seiner Daten durch die Tabaklobby richtig zu stellen. „Es ist bedauerlich, dass die Behörde den Gegnern des Volksbegehrens mit seiner Informationspolitik derartigen Vorschub leistet.“ sagt Wiebel, „Das Amt sollte den Sachverhalt schnellstens klären.“<br /><br />]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 16:01:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Europa sagt Ja. Experten aus Irland, Italien und Frankreich berichten über die rauchfreie Gastronomie</title>
			<link>http://www.nichtraucherschutz-bayern.de/aktuelles/nachrichten/details/article/europa-sagt-ja-experten-aus-irland-italien-und-frankreich-berichten.html</link>
			<description>In Ländern mit rauchfreiem Gastgewerbe wünscht sich kaum jemand die Zeiten verqualmter Kneipen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[In Ländern mit rauchfreiem Gastgewerbe wünscht sich kaum jemand die Zeiten verqualmter Kneipen zurück, nicht einmal die Mehrzahl der Raucher. Das berichteten übereinstimmend Experten aus Irland, Italien und Frankreich auf einer Fachkonferenz am vergangenen Donnerstag im Klinikum der Universität München.
Das erste europäische Land, das im März 2004 ein ausnahmsloses Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen einschließlich der Gastronomie einführte, war Irland. Profitiert von dieser Maßnahme gegen die Luftverschmutzung in Innenräumen haben insbesondere die Angestellten in Bars und Pubs, deren Gesundheitszustand sich in der Folgezeit spürbar verbessert hat. Die Ergebnisse der Begleitforschung stellte der Nürnberger Arzt und Epidemiologe Udo Reulbach vor, der derzeit am Trinity College in Dublin arbeitet. Reulbach ging in seinem Vortrag auch auf die Strukturkrise der Pubkultur ein, die schon vor dem Rauchverbot begonnen hat und seit Beginn der Wirtschaftskrise vor zwei Jahren vermehrt zu Kneipenschließungen führt.
Im Unterschied zur irischen Regelung gesteht das Nichtraucherschutzgesetz, das Anfang 2005 in Italien in Kraft getreten ist, den Gastwirten die Möglichkeit zu, einen Raucherraum einzurichten. Der Gesetzgeber macht hierfür jedoch strenge Vorschriften, die unter anderem den Einbau eines separaten Ventilationssystems und automatischer Schiebetüren sowie die maximale Zahl von Personen umfassen, die sich in dem Raucherraum aufhalten dürfen. Die Einhaltung dieser Auflagen wird von den Behörden regelmäßig kontrolliert, wie die Ärztin Rosanna Bartolotta berichtete. Wegen der hohen Anschaffungs- und Instandhaltungskosten verfügt bis heute nur etwa 1% der italienischen Gaststätten über einen solchen Raucherraum. Mit dem Klima habe die hohe Akzeptanz der Rauchverbote in der Bevölkerung wenig zu tun, betonte die Gesundheitsexpertin. In ihrer Heimatregion Veneto könne es im Winter ähnlich kalt werden wie in Bayern. Trotzdem gingen die Raucher vor die Tür.
Der Gesundheitspolitiker Yves Bur hat im Sommer 2005 den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Anfang 2008 zur Einführung der rauchfreien Gastronomie in Frankreich führte. Vorangegangen war dieser Initiative ein jahrelanger Streit um die Auslegung komplizierter Ausnahmeregelungen, die den Nichtraucherschutz letztlich zur Farce machten. Der Durchbruch gelang Bur zufolge erst, nachdem den Zigarettenfirmen verboten worden war, über ihre Werbeetats und Parteispenden Einfluss auf Medien und Politik zu nehmen. Als Bürgermeister der Kleinstadt Lingolsheim im Elsass gab Yves Bur dem Bürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt den Rat, am 4. Juli mit Ja zu stimmen. Schließlich wolle München Olympiastadt werden und könne den Gästen aus dem Ausland deshalb keine verrauchten Gaststätten zumuten.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 09:08:00 +0200</pubDate>
			
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